Wenn einer eine Reise tut, dann kann er was erzählen… oftmals leider aber nicht nur Abenteuer und Erlebnisse, sondern auch Negatives hinsichtlich seiner Flugreise. Ob Überbuchung, Verspätung oder überhaupt Flugstorno bzw. am Reiseziel ohne Gepäck ankommen, alles sind Anlässe für ziemliche Ärgernisse. Doch dank einer EU-Verordnung kannst du nun dagegen vorgehen und hast gute Chancen eine entsprechende Entschädigung zu erhalten. Erfahre jetzt, wie es geht.

Gut zu wissen: Fluggastrechte deutlich gestärkt

Die EU-Verordnung 261/2004 ist ausschlaggebend für eine deutliche Stärkung der Fluggastrechte. Diese kommen dann zum Tragen, wenn du mit einer Airline, die ihren Sitz innerhalb der EU hat, fliegst und von einem Flughafen innerhalb der Europäischen Union startest oder landest. Auch wenn du mit einer Airline unterwegs bist, die außerhalb der EU ansässig ist, hast du Anspruch auf eine Entschädigung, sofern der Flug von einem EU-Flughafen startet.

Dein Anspruch auf Entschädigung ist klar geregelt

Es gibt mehrere Umstände, die einen Anspruch auf eine Entschädigung nach sich ziehen. Etwa wenn dein Flug drei Stunden oder mehr verspätet ist und du dadurch einen Anschlussflug verpasst. Sollte der Grund der Überbuchung für eine Entschädigung ausschlaggebend werden, so musst du den regulären Flugpreis oder aber das Ticket mit Bonusmeilen bezahlt haben.

Beachte: Umstände, die ausgeschlossen werden können, sind etwa Unwetter oder Naturkatastrophen und Streik oder aber die Tatsache, dass dein Flug länger als 14 Tage vor Reiseantritt storniert oder umgebucht wurde.

Die Entschädigung ist genau definiert

Sofern die Bedingungen für eine Entschädigung vorliegen, kannst du diese bei der Airline geltend machen. Die Höhe der Ansprüche ist klar definiert und beträgt bei einer Flugstrecke bis zu 1500 Kilometer 250 Euro. Darüber hinausgehende Entfernungen ziehen einen Entschädigungsanspruch von 400 Euro nach sich. Führt dich die geplante Reise in eine Destination außerhalb der EU und ist mehr als 3500 Kilometer entfernt, hast du sogar Anspruch auf 600 Euro.

Auch Betreuungsleistungen sind ein Anspruch

Neben den finanziellen Entschädigungsansprüchen hast du auch Anspruch auf Betreuungsleistungen, die direkt vor Ort am Flughafen erfolgen. Dazu gehört Essen und Getränke bzw. Telefongespräche, in der Folge auch eine Hotelunterbringung mit Transfer. Der letzte Anspruch, den du geltend machen könntest, ist das Fluggastrecht auf Erstattung der Ticketkosten sowie eine alternative Beförderung. Diese kann vorsehen, dass du bei Sinnhaftigkeit ein Bahn- oder Busticket bzw. einen Mietwagen zur Verfügung gestellt bekommst.

Wann genau welcher Anspruch auf eine Betreuungsleistung besteht, ist ebenfalls im Gesetz genau geregelt:

Ab zwei Stunden Verspätung tritt dies ein. Sollte dein Flug noch länger zeitverzögert angesetzt werden, kannst du finanzielle Ansprüche geltend machen. Wird dein Flug annulliert oder ist mehr als fünf Stunden verspätet, kannst du entweder den Flugpreis zurückverlangen oder aber eine schnellstmögliche Alternativbeförderung fordern. In diesem Fall ist es auch unerheblich, warum der Flug nicht wie geplant durchgeführt werden konnte.

Verpasster Anschlussflug ist besonders problematisch

Besonders ärgerlich ist es, wenn der Flug vom Ausgangsort so stark verspätet ist, dass der Anschlussflug verpasst wird. Gerade bei Langstreckenflügen ist es ja meist notwendig, zwei unterschiedliche Flüge miteinander zu kombinieren um dort anzukommen, wo du eigentlich hinmöchtest. Wird der Ausgangsflug so verspätet durchgeführt oder sogar annulliert, dass du die geplante Maschine zur Fortsetzung der Reise nicht mehr erreichen kannst, hast du Anspruch auf Entschädigung.

Dazu müssen gewisse Voraussetzungen vorliegen: Etwa zählt lediglich die Verspätung am Ankunftsflughafen, die mehr als drei Stunden ausmachen muss. Streik oder höhere Gewalt sind keine Gründe für die Geltendmachung von finanziellen Ansprüchen, sondern letztgenanntes höchstens für das Verlangen nach Versorgungsleistungen.

Überbuchung und Streik als besondere Gegebenheiten

Jeder, der öfter fliegt, kennt die Problematik. Die Rede ist von der Überbuchung, die von vielen Airlines dann einfach so geregelt wird, dass Passagiere auf andere Maschinen umgebucht werden. Für dich als Reisenden kann das jedoch ärgerlich sein und unangenehme Konsequenzen haben, etwa Verspätungen bei Anschlussflügen. Auch hier kommen die EU-Fluggastrechte zum Tragen.

Je nach Länge der Flugstrecke hast du – vorausgesetzt es liegen keine außergewöhnlichen Umstände wie Streiks oder Unwetter bzw. technische Gebrechen vor – Anspruch auf bis zu 600 Euro. Besonders ärgerlich ist es, wenn du auf gepackten Koffern sitzt und plötzlich von einem Streik bei der Airline die Rede ist. Immerhin fällt dieser unter die besonders außergewöhnlichen Umstände, die eigentlich keine Entschädigung für dich als Passagier zur Folge haben. In diesem Fall ist zu empfehlen, dass du regelmäßig die Website der Airlines aufrufst, um sofort mit einer Stornierung oder Umbuchung reagieren zu können.

Tipp bei Pauschalreisen: Wenn du eine Pauschalreise gebucht hast, können bei einem Flugausfall wegen Streik auch Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter geltend gemacht werden.

aktuelle fluggastrechte

Ohne Koffer am Reiseziel – das hat Ersatzansprüche zur Folge

Für viele Erholungssuchende und Urlauber ein Horrorszenario – du bist am Urlaubsort angekommen, dein Koffer aber nicht. Damit ist nicht nur der Ärger groß, sondern es stellt sich auch die Frage, woher nun Kleidung, Beautybag, Reiseaccessoires und alles andere, das du im Urlaub dabei haben möchtet, hernehmen?

Die gute Nachricht lautet, dass du auch für diesen Fall Ansprüche hast. Immerhin ist die Fluggesellschaft für das aufgegebene Gepäck verantwortlich. Wie hoch die Erstattungssumme ausfällt, hängt vom Nachweis der verlorenen Gegenstände ab. Der Maximalbetrag liegt bei 1400 Euro.

Ratsam ist aber in jedem Fall, dass du bereits beim Kofferpacken eine Liste schreibt, was sich alles im Gepäckstück befindet. Auch wenn der Koffer nach dir am Urlaubsort eintrifft, kommt das Fluggastrecht zur Anwendung. In diesem Fall kannst du dir alle notwendigen Gegenstände für die Reise, also etwa Artikel für die Körper- und Mundhygiene oder Wäsche, vor Ort kaufen und bekommst die Rechnung erstattet.

Last but not least gibt es auch den Fall, dass dein Koffer und damit auch Teile des Inhalts beschädigt sein können. Für diesen Fall hast du Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens.

Organisationen helfen bei der Durchsetzung des Rechts

Recht haben, ist die eine Sache, Recht bekommen, eine ganz andere. Wenn du dich nach dem Ärger über den Flugausfall, die verspätete Maschine oder den verloren gegangenen Koffer nicht auch noch mit der Airline um die Entschädigung streiten möchtet, findest du Rat und Tat bei Organisationen, die deine Fluggastrechte geltend machen. Die Plattform Flightright für Fluggastrechte ist hier die erste Anlaufstelle, an die du dich wenden kannst. Sie prüft in einem ersten Schritt, ob ein Anspruch besteht und macht diesen für dich geltend.

Vorfreude ist ja bekanntlich die schönste Freude. Das gilt insbesondere bei Reisen – für uns die wohl schönste Zeit des Jahres. Da wird akribisch geplant und überlegt, ob wir mit Koffer oder Rucksack verreisen, oder wir blättern bereits ganz gespannt durch den aktuellsten Reiseführer, so wie während unserer Reisevorbereitungen nach Malta – da schadet es ganz und gar nicht, ein bisschen Zeit in das Thema Fluggastrechte zu investieren. Immerhin kann uns das im Ernstfall viel unnötigen Ärger ersparen.

Wie gehst du damit um? Hattest du schon mal einen Anschlussflug verpasst oder kam dein Gepäck nicht an? Erzähl uns von deinen Erfahrungen. 🙂